Wert einer Immobilie, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Er liegt oft 10 % bis 20 % unter dem aktuellen Wert einer Immobilie und bildet für Banken die Obergrenze für einen Kredit.
Um bei Tod eines Ehepartners die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden, können sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen – das sogenannte Berliner Testament. Stirbt einer der Ehepartner, so erhält der andere das komplette Erbe und darf uneingeschränkt darüber verfügen. Kinder und andere potenzielle Erben werden zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen. Es gibt also erstmal keine Erbauseinandersetzung. Das ist dann wichtig, wenn fast das gesamte Vermögen aus einer Immobilie besteht, die der länger Lebende weiter bewohnen soll.
Sie sind Eigentümer einer abbezahlten oder nahezu abbezahlten und selbstbewohnten Immobilie.
Aber was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt und ein Kind sein Erbe oder seinen Pflichtteil einfordert? Was passiert, wenn Erbschaftsteuer fällig wird? Was passiert, wenn der überlebende Ehepartner kein freies Vermögen hat, um die Erbschaft oder die Erbschaftsteuer zu begleichen?
Grundsätzlich kann jeder seine Erben selbst bestimmen und festlegen, wer was erben soll. Jeder kann auch verfügen, wer von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Mit der Veränderung der Lebensweisen in unserer Gesellschaft hinsichtlich der Anzahl von Ehen und dem Aufkommen verschiedener Lebensgemeinschaften wird dieses Thema immer wichtiger – Stichwort: Patchwork-Familien.
Öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.
Steuer, die bei Verkauf einer Immobilie anfällt. Steuer ist vom Käufer zu zahlen.
Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (z.B. einem Wohnungseigentum) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Mit der Grundschuld wird ein Grundstück in der Weise belastet, dass dieses Grundstück für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet. Die Grundschuld dient als Sicherheit für den Kreditgeber und wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.
Immobilienrente: Sie verkaufen Ihre Immobilie und behalten das mietfreie lebenslange Wohnrecht. Sie erhalten eine einmalige Zahlung und/oder eine monatliche Rente. Die zukünftige Instandhaltung übernimmt üblicherweise der Käufer.
Alternative Bezeichnung: Leibrenten-Modell oder Wohnrenten-Model.
Nutzung der eigenen Immobilie, um eine zusätzliche monatliche Rente oder eine Einmalzahlung zu erhalten.
(Umgangssprachlich auch: Umkehrhypothek)
Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an. Erst bei Versterben oder Auszug des Kreditnehmers wird der Kredit durch Verkauf der Immobilie getilgt. Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf. Rechtsgrundlage: BGB § 491 (3)
Maßnahmen, die dem Erhalt einer Immobilie oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dienen.
Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die üblicherweise bis zum Tod des Zahlungsempfängers der Rente gezahlt wird.
Immobilienrente: Sie verkaufen Ihre Immobilie, behalten aber das mietfreie lebenslange Wohnrecht. Sie erhalten eine einmalige Zahlung und/oder eine monatliche Rente. Die zukünftige Instandhaltung übernimmt üblicherweise der Käufer.
Auch Verkehrswert genannt, ist der aktuelle Wert einer Immobilie auf dem Immobilienmarkt.
Eine Zeitrente ist eine Form der Rentenzahlung, bei der der Rentenbetrag für eine bestimmte Zeitspanne festgelegt ist. Im Gegensatz zu einer lebenslangen Rente, bei der die Zahlungen bis zum Tod des Rentenempfängers fortgesetzt werden, endet die Zeitrente nach Ablauf der vereinbarten Zeitperiode.
Bei einer Mindestzeitrente wird noch eine Mindestbezugsdauer festgelegt. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ende der Mindestbezugsdauer, erhalten dessen Erben den Rest.
Der Nachlass ist das gesamte Vermögen, das eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte und Schulden der verstorbenen Person.
Der Nießbraucher hat das Recht, eine Immobilie zu nutzen (z.B. darin zu wohnen) und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen. Das Recht ist weder verkäuflich noch vererbbar.
Immobilienverkäufe oder Grundschuldeintragungen müssen über einen Notar durchgeführt werden. Hierfür berechnet der Notar eine Gebühr.
Beim Teilverkauf wird ein Teil der eigenen Immobilie verkauft. Gegen eine monatliche Nutzungsgebühr wird der verkaufte Teil zurückgemietet.
Vertragliches Recht, fremde Sachen zu nutzen.
Im Grundbuch eingetragenes Recht, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Ihre Rentenzahlung (Leibrente) wird zu Ihrer Absicherung als Reallast im Grundbuch eingetragen. D.h. Ihre Leibrente wird im Insolvenzfall vor anderen bedient.
Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an. Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf. In Deutschland wird diese Kreditform auch als Umkehrhypothek bezeichnet.
Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an. Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf.
Darlehen, das speziell für Kreditnehmer im fortgeschrittenen Alter gedacht ist. Als Sicherheit dient die vorher unbelastete Immobilie.
Form der Immobilienverrentung durch Verkauf nur eines Teils der eigenen Immobilie. Gegen eine monatliche Nutzungsgebühr wird der verkaufte Teil zurückgemietet (Nutzungsentgelt).
Sie sind Eigentümer einer abbezahlten oder nahezu abbezahlten und selbstbewohnten Immobilie.
Sie fragen sich:
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Rechtliches Dokument, das den letzten Willen einer Person für die Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod festlegt. Es ermöglicht einer Person, bestimmte Vermögenswerte an bestimmte Personen zu vererben.
(rechtlich: Immobilienverzehrkredit)
Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an. Erst bei Versterben oder Auszug des Kreditnehmers wird der Kredit durch Verkauf der Immobilie getilgt. Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf.
Rechtsgrundlage: BGB § 491 (3)
Auch Marktwert genannt, ist der aktuelle Wert einer Immobilie auf dem Immobilienmarkt.
Besteht noch ein Kreditverhältnis (Restschuld) und ein Eintrag im Grundbuch Ihrer Immobilie, kann die Immobilie als Sicherheit bereits von einer anderen Bank herangezogen werden. Man spricht von einer Vorlast.
Als Wohnrecht (auch Wohnungsrecht), bezeichnet man die Befugnis, eine Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen zu dürfen. Ist zu Ihren Gunsten ein mietfreies, lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, haben Sie das Recht, die Immobilie lebenslang in der Immobilie zu wohnen. Ein Wohnrecht kann nicht vererbt, übertragen oder verkauft werden.
Immobilienrente: Sie verkaufen Ihre Immobilie und behalten das mietfreie lebenslange Wohnrecht. Sie erhalten eine einmalige Zahlung und/oder eine monatliche Rente. Die zukünftige Instandhaltung übernimmt üblicherweise der Käufer.
Alternative Bezeichnung: Leibrenten-Modell oder Hausrente.
Als Wohnungsrecht bezeichnet man die Befugnis, eine Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen zu dürfen. Ist zu Ihren Gunsten ein mietfreies, lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, haben Sie das Recht, die Immobilie lebenslang in der Immobilie zu wohnen. Ein Wohnrecht kann nicht vererbt, übertragen oder verkauft werden.
Eine Zeitrente ist eine Form der Rentenzahlung, bei der der Rentenbetrag für eine bestimmte Zeitspanne festgelegt ist. Im Gegensatz zu einer lebenslangen Rente, bei der die Zahlungen bis zum Tod des Rentenempfängers fortgesetzt werden, endet die Zeitrente nach Ablauf der vereinbarten Zeitperiode.