Ein Zweitwohnsitz auf Mallorca, an der Algarve oder an der Ostsee – davon träumen viele Menschen. Wer daheim eine eigene Immobilie besitzt, kann das darin gebundene Kapital hierfür einsetzen, ohne sein Zuhause aufgeben zu müssen. Möglich wird das mit einer Immobilienrente. Die WIR WohnImmobilienRente GmbH erklärt, wie es funktioniert.
Viele Immobilieneigentümer haben im Ruhestand ihr Haus oder ihre Wohnung abbezahlt, verfügen aber nur über begrenzte laufende Einnahmen. Gleichzeitig wächst der Wunsch, die neue Lebensphase aktiv zu gestalten: reisen, länger im Ausland bleiben, im Sommer am Meer leben oder im Winter ein milderes Klima genießen.
Die dafür nötige Liquidität ist häufig in der selbstgenutzten Immobilie gebunden. Mit einer Immobilienrente kann dieses Kapital freigesetzt werden, ohne dauerhaft aus dem Haus oder der Wohnung ausziehen zu müssen.
Verschiedene Modelle – je nach Lebenssituation
Grundsätzlich gibt es mehrere Wege, gebundenes Immobilienvermögen nutzbar zu machen. Beim Seniorenkredit handelt es sich um ein spezielles Darlehen, bei dem die Immobilie als Sicherheit dient. Während der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer in der Regel nur die Zinsen; die Tilgung erfolgt später, meist durch den Verkauf der Immobilie oder durch die Erben. Dieses Modell kann sich eignen, wenn eine einmalige Auszahlung gewünscht ist und die laufenden Zinsen zuverlässig getragen werden können.
Auch die Umkehrhypothek kann zusätzliche Liquidität schaffen. Hierbei erhalten Eigentümer ein Darlehen, ohne während der Laufzeit Zins und Tilgung zahlen zu müssen. Die Rückzahlung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach dem Auszug oder dem Tod der Eigentümer. Dadurch kann sie für Menschen interessant sein, die ihre laufenden Ausgaben möglichst gering halten möchten.
Bei der Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie ganz oder teilweise und erhalten im Gegenzug eine monatliche Zahlung oder eine Einmalzahlung sowie in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht.
Beim Teilverkauf werden nur maximal 50 Prozent der Immobilie veräußert. Die Eigentümer bleiben in der Immobilie wohnen, zahlen für den verkauften Anteil jedoch ein monatliches Nutzungsentgelt.
Welche Form der Immobilienrente sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation ab: vom Alter, vom Wert und Zustand der Immobilie, von den laufenden Einnahmen, von möglichen Erben und davon, wie viel Flexibilität gewünscht ist. „Es gibt nicht das eine Modell für alle“, sagt Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH. „Wer sich im Ruhestand einen Zweitwohnsitz wünscht, sollte genau prüfen, welche Lösung die gewünschte Freiheit ermöglicht und gleichzeitig langfristig tragfähig ist. Wenn alles passt, ist eine Immobilienrente eine sehr gute Möglichkeit, um sich den Traum vom Zweitwohnsitz auch im Alter noch zu erfüllen.“
Die WIR WohnImmobilienRente GmbH berät Eigentümer ab 65 Jahren anbieterunabhängig zu den verschiedenen Formen der Immobilienrente.
