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Begriffsdefinitionen zur Immobilienrente

Nießbrauch, Reallast, Beleihungswert – wer sich mit der Immobilienrente befasst, begegnet möglicherweise auch unbekannten Begriffen. Unser Glossar erklärt Ihnen alle wichtigen Fachwörter einfach und verständlich. So können Sie sich bestens informieren und eine fundierte Entscheidung treffen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder etwas nicht verstehen, sprechen Sie uns jederzeit gern an. Wir beraten Sie unabhängig und kostenlos.
Beleihungswert

Wert einer Immobilie, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Er liegt oft 10 % bis 20 % unter dem aktuellen Wert einer Immobilie und bildet für Banken die Obergrenze für einen Kredit.

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Berliner Testament

Um bei Tod eines Ehepartners die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden, können sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen – das sogenannte Berliner Testament. Stirbt einer der Ehepartner, so erhält der andere das komplette Erbe und darf uneingeschränkt darüber verfügen. Kinder und andere potenzielle Erben werden zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen. Es gibt also erstmal keine Erbauseinandersetzung. Das ist dann wichtig, wenn fast das gesamte Vermögen aus einer Immobilie besteht, die der länger Lebende weiter bewohnen soll. 

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Bonitätsprüfung

Vor der Vergabe von Krediten prüfen Banken, ob das laufende Einkommen des Kreditnehmers hoch genug ist, um die Kreditverpflichtung bezahlen zu können. Beim Seniorenkredit erfolgt deshalb eine vereinfachte Bonitätsprüfung.

Keine Bonitätsprüfung erfolgt bei der Umkehrhypothek (Immobilienverzehrkredit) bei einem Verkauf gegen Wohnrecht und Einmalzahlung (Leibrente).

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Erbe und Erbfolge

Sie sind Eigentümer einer abbezahlten oder nahezu abbezahlten und selbstbewohnten Immobilie.

Aber was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt und ein Kind sein Erbe oder seinen Pflichtteil einfordert? Was passiert, wenn Erbschaftsteuer fällig wird? Was passiert, wenn der überlebende Ehepartner kein freies Vermögen hat, um die Erbschaft oder die Erbschaftsteuer zu begleichen?

Grundsätzlich kann jeder seine Erben selbst bestimmen und festlegen, wer was erben soll. Jeder kann auch verfügen, wer von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Mit der Veränderung der Lebensweisen in unserer Gesellschaft hinsichtlich der Anzahl von Ehen und dem Aufkommen verschiedener Lebensgemeinschaften wird dieses Thema immer wichtiger – Stichwort: Patchwork-Familien. 

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Erlebnisplan

Was will ich tun und erleben?

Es ist wichtig, konkret die Dinge zu planen, die Sie machen wollen. So ist es plausibel anzunehmen, dass Sie in den nächsten Jahren noch zahlreiche Aktivitäten wahrnehmen wollen, die erhebliche Ausgaben erfordern können, so z.B. ausgedehnte Reisen oder längere Aufenthalte in Ländern der Sonne. Erst später im Leben schränken sich Radius und Mobilität ein.

Planen Sie ein langes aktives Leben!

Die konkrete Gestaltung des Ruhestands basiert auf einer Lebens-Planung, nicht auf einer Sterbe-Planung. Es sollte für ein langes Leben geplant werden. Das muss aber nicht heißen, dass alle finanziellen Möglichkeiten zulasten der Gegenwart in die ferne Zukunft verschoben werden. 

Es ist wichtig, möglichst frühzeitig, wenn man gesund ist, alle Aspekte der Lebensplanung im Ruhestand zu planen und vor allem im Hinblick auf die künftigen Lebenshaltungskosten zu konkretisieren.


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Grundbuch

Öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grunderwerbsteuer

Steuer, die bei Verkauf einer Immobilie anfällt. Steuer ist vom Käufer zu zahlen.

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Grundschuld

Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (z.B. einem Wohnungseigentum) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Mit der Grundschuld wird ein Grundstück in der Weise belastet, dass dieses Grundstück für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet. Die Grundschuld dient als Sicherheit für den Kreditgeber und wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. 

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Hausrente

Immobilienrente: Sie verkaufen Ihre Immobilie und behalten das mietfreie lebenslange Wohnrecht. Sie erhalten eine einmalige Zahlung und/oder eine monatliche Rente. Die zukünftige Instandhaltung übernimmt üblicherweise der Käufer. 

Alternative Bezeichnung: Leibrenten-Modell oder Wohnrenten-Model.

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Immobilienrente

Nutzung der eigenen Immobilie, um eine zusätzliche monatliche Rente oder eine Einmalzahlung zu erhalten.

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Immobilienverzehrkredit

(Umgangssprachlich auch: Umkehrhypothek)

Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an. Erst bei Versterben oder Auszug des Kreditnehmers wird der Kredit durch Verkauf der Immobilie getilgt. Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf. Rechtsgrundlage: BGB § 491 (3)

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Instandhaltung

Maßnahmen, die dem Erhalt einer Immobilie oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dienen.

Lebensplanung im Ruhestand

Wie in allen Lebensphasen gibt es auch im Ruhestand etliche Wünsche, die Sie sich erfüllen wollen. Das kann von seniorengerechten Umbauten, Reisewünschen, größeren Anschaffungen wie z.B. einem Wohnmobil, über Geschenke für Kinder und Enkel bis zur Schaffung einer größeren finanziellen Flexibilität reichen. Leider ist die reguläre Rente dafür oft nicht hoch genug. 

Zunächst müssen Sie sich aber über Ihre eigene Situation und Ihre Ziele klarwerden. Nur dann können Sie entscheiden, welche Form der Immobilienverrentung für Sie in Frage kommt. 
Dazu sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Der Wohnungsplan - Wo und wie will ich in Zukunft wohnen?
  • Der Erlebnisplan – Was will ich noch erleben und wie soll mein Alltag aussehen?
  • Der Risikoplan – Für welche Risiken des Älterwerdens will ich mich absichern?
  • Der Finanzplan – Wie sehen konkret meine Einnahmen und Ausgaben aus?
     

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Leibrente

Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die üblicherweise bis zum Tod des Zahlungsempfängers der Rente gezahlt wird. 

Immobilienrente: Sie verkaufen Ihre Immobilie, behalten aber das mietfreie lebenslange Wohnrecht. Sie erhalten eine einmalige Zahlung und/oder eine monatliche Rente. Die zukünftige Instandhaltung übernimmt üblicherweise der Käufer.

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Marktwert

Auch Verkehrswert genannt, ist der aktuelle Wert einer Immobilie auf dem Immobilienmarkt.

Mindestzeitrente

Eine Zeitrente ist eine Form der Rentenzahlung, bei der der Rentenbetrag für eine bestimmte Zeitspanne festgelegt ist. Im Gegensatz zu einer lebenslangen Rente, bei der die Zahlungen bis zum Tod des Rentenempfängers fortgesetzt werden, endet die Zeitrente nach Ablauf der vereinbarten Zeitperiode.

Bei einer Mindestzeitrente wird noch eine Mindestbezugsdauer festgelegt. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ende der Mindestbezugsdauer, erhalten dessen Erben den Rest. 

Nachlass

Der Nachlass ist das gesamte Vermögen, das eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte und Schulden der verstorbenen Person.

mehr lesen zum Thema "Erbe und Nachlass" ...

Nießbrauch

Der Nießbraucher hat das Recht, eine Immobilie zu nutzen (z.B. darin zu wohnen) und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen. Das Recht ist weder verkäuflich noch vererbbar.

mehr lesen zum Thema "Nießbrauch" ...

Notarkosten

Immobilienverkäufe oder Grund­schuldeintragungen müssen über einen Notar durchgeführt werden. Hierfür berechnet der Notar eine Gebühr.

Nutzungsentgelt

Beim Teilverkauf wird ein Teil der eigenen Immobilie verkauft. Gegen eine monatliche Nutzungsgebühr wird der verkaufte Teil zurückgemietet.

Nutzungsrecht

Vertragliches Recht, fremde Sachen zu nutzen.

Reallast

Im Grundbuch eingetragenes Recht, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Ihre Rentenzahlung (Leibrente) wird zu Ihrer Absicherung als Reallast im Grundbuch eingetragen. D.h. Ihre Leibrente wird im Insolvenzfall vor anderen bedient.

Reverse Mortgage

Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an.  Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf. In Deutschland wird diese Kreditform auch als Umkehrhypothek bezeichnet.

mehr lesen zum Thema "Umkehrhypothek" ...

Rückwärtshypothek

Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an.  Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf. 

mehr lesen zum Thema "Rückwärtshypothek" ...

Seniorenkredit

Seniorenkredit: Darlehen, das speziell für Kreditnehmer im fortgeschrittenen Alter gedacht ist. Als Sicherheit dient die vorher unbelastete Immobilie.

Teilverkauf

Form der Immobilienverrentung durch Verkauf nur eines Teils der eigenen Immobilie. Gegen eine monatliche Nutzungsgebühr wird der verkaufte Teil zurückgemietet (Nutzungsentgelt).

mehr lesen zum Thema "Teilverkauf" ...

Teilverkauf und Alternativen

Sie sind Eigentümer einer abbezahlten oder nahezu abbezahlten und selbstbewohnten Immobilie.

Sie fragen sich:

  • Ist der Teilverkauf die beste Lösung für mich?
  • Welche Chancen und Risiken hat der Teilverkauf?
  • Gibt es Alternativen?

mehr lesen zum Thema "der Teilverkauf und geeignete Alternativen" ...

Testament

Rechtliches Dokument, das den letzten Willen einer Person für die Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod festlegt. Es ermöglicht einer Person, bestimmte Vermögenswerte an bestimmte Personen zu vererben. 

mehr lesen zum Thema "Testament und Erbe" ...

Umkehrhypothek

(rechtlich: Immobilienverzehrkredit)

Ein Immobilienkredit, der in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung fallen während der Laufzeit nicht an. Erst bei Versterben oder Auszug des Kreditnehmers wird der Kredit durch Verkauf der Immobilie getilgt. Die Schuldenlast baut sich deshalb – im Gegensatz zum normalen Bankkredit auf. 

Rechtsgrundlage: BGB § 491 (3)

mehr lesen zum Thema "Umkehrhypothek" ...

Verkehrswert

Auch Marktwert genannt, ist der aktuelle Wert einer Immobilie auf dem Immobilienmarkt.

Vorlast

Besteht noch ein Kreditverhältnis (Restschuld) und ein Eintrag im Grundbuch Ihrer Immobilie, kann die Immobilie als Sicherheit bereits von einer anderen Bank herangezogen werden. Man spricht von einer Vorlast. 

Wohnplan

Soll ich bleiben oder gehen?

Die Beantwortung dieser Frage ist die Basis für die Planung Ihres Lebens im Ruhestand. Aus Umfragen weiß man, dass es für die meisten Immobilienbesitzer klar ist, dass sie in ihrer Immobilie wohnen bleiben wollen. 

Auch wenn die eigene Immobilie mit vielen Emotionen behaftet ist, so sollte man sich ohne Illusionen einige Fragen stellen, die mit dem Altwerden in der eigenen Immobilie verbunden sind. In einem amerikanischen Ratgeber finden sich hierzu sehr anschauliche, auf den ersten Blick triviale Fragen, die aber verdeutlichen, was gemeint ist:

  • Wer wird später meine defekten Glühbirnen wechseln?
  • Wo bekomme ich meine geliebte Portion Eis?
  • Wie schwierig wird es sein, sich mit Freunden und Bekannten zum Mittagessen zu verabreden?

Wenn Sie bereit sind, sich von der Immobilie zu trennen und Ihren Lebensmittelpunkt zu verlegen, dann ist möglicherweise ein Verkauf und die Vereinnahmung des Verkaufspreises eine Lösung für Sie.

Ist Ihr Wunsch aber, in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben, dann müssen Sie planen, wie Sie die laufenden Kosten einer Immobilie bei reduziertem Ruhestandseinkommen langfristig tragen können.
 

mehr lesen zum Thema "Lebensplanung im Ruhestand" ...

Wohnrecht

Als Wohnrecht (auch Wohnungsrecht), bezeichnet man die Befugnis, eine Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen zu dürfen. Ist zu Ihren Gunsten ein mietfreies, lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, haben Sie das Recht, die Immobilie lebenslang in der Immobilie zu wohnen. Dieses Wohnrecht kann nicht vererbt, übertragen oder verkauft werden.

mehr lesen zum Thema "Wohnrecht" ...

Wohnrente

Immobilienrente: Sie verkaufen Ihre Immobilie und behalten das mietfreie lebenslange Wohnrecht. Sie erhalten eine einmalige Zahlung und/oder eine monatliche Rente. Die zukünftige Instandhaltung übernimmt üblicherweise der Käufer. 

Alternative Bezeichnung: Leibrenten-Modell oder Hausrente.

mehr lesen zum Thema "Wohnrente" ...

Wohnungsrecht

Als Wohnungsrecht bezeichnet man die Befugnis, eine Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen zu dürfen. Ist zu Ihren Gunsten ein mietfreies, lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, haben Sie das Recht, die Immobilie lebenslang in der Immobilie zu wohnen. Ein Wohnrecht kann nicht vererbt, übertragen oder verkauft werden. 

mehr lesen zum Thema "Wohnungsrecht" ...

Zeitrente

Eine Zeitrente ist eine Form der Rentenzahlung, bei der der Rentenbetrag für eine bestimmte Zeitspanne festgelegt ist. Im Gegensatz zu einer lebenslangen Rente, bei der die Zahlungen bis zum Tod des Rentenempfängers fortgesetzt werden, endet die Zeitrente nach Ablauf der vereinbarten Zeitperiode.

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Leibrente: „Der Renten-Rechner“
So rechnet sich eine Leibrente für Sie!
Wert Ihrer Immobilie
Wie hoch ist der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie?
800.000,00 €
Wert der Immobilie
250.000,00 €
3.000.000,00 €
Restschuld / Hypothek
Wie hoch sind die aktuell noch bestehenden Lasten?
0,00 €
Restschuld
0,00 €
800.000,00 €
Wohnrecht
Sie haben ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrer Immobilie.
Rentenlaufzeit
Welche Rentenlaufzeit wünschen Sie?
befristet
lebenslang
Begünstigte Personen
Wieviele Personen sollen durch die Leibrente begünstigt werden?
Anzahl Personen
1
2
1. Person:
70 Jahre
Alter
60 Jahre
100 Jahre
Geschlecht
M
W
D
Einmalzahlung
Wie hoch ist Ihre gewünschte Auszahlung zu Vertragsbeginn?
0,00 €
Auszahlung
0,00 €
205.000,00 €
Die Einmalzahlung muss eine bestehende Restschuld ablösen.
Ihre Bilanz insgesamt:
Sie haben ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrer Immobilie und zahlen keine Miete.
Wert Ihrer Immobilie:
800.000,00 €
- Wert der Einmalzahlung:
- Wert des Wohnrecht:
= Wert der Leibrente:
= Ihre monatliche Leibrente:
(lebenslang)
Der Wert des Wohnrechts kann regional unterschiedlich ausfallen. Eine bestehende Restschuld wurde durch die gewünschte Einmalzahlung abgelöst. Es handelt sich um eine indikative Rechnung auf Basis Ihrer Angaben.
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Teil-Verkauf: „Der Rechner“
Wert Ihrer Immobilie
Wie hoch ist der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie?
800.000,00 €
Wert der Immobilie
250.000,00 €
3.000.000,00 €
Gewünschte Sofort-Auszahlung
Wie hoch liegt Ihr Wunschbetrag?
160.000,00 €
Wunsch-Auszahlung
100.000,00 €
800.000,00 €
Die erste Auszahlung (sofort)
Sie erhalten ihren Wunschbetrag
160.000,00 €
Anteil, den Sie verkauft haben:
20,00 %
Anteil, der in Ihrem Besitz bleibt:
Ihre Entscheidungshoheit:
100,00 %
Monatliches Nutzungsentgelt:
386,67 €
Sie bestimmen, welchen Anteil Ihrer Immobilie Sie verkaufen möchten.
Verkauf Ihrer Immobilie
Wann möchten Sie Ihre Immobilie ganz verkaufen?
in 10 Jahren
Verkauf
in 5 Jahren
in 30 Jahren
Wertentwicklung Ihrer Immobilie
Welche zukünftige Wertentwicklung pro Jahr erwarten Sie?
2% p.a.
zukünftige Wertentwicklung
0% p.a.
10% p.a.
Die zweite Auszahlung (in 10 Jahren)
Wert Ihrer Immobilie*:
Ihr Anteil am Verkaufserlös:
Durchführungsentgelt:
Zweite Auszahlung an Sie:
* Der berechnete Wert wurde auf Basis Ihrer Vorgaben berechnet. Der Wert versteht sich vor eventuell anfallenden Verkaufsnebenkosten.
Ihre Bilanz insgesamt:
Ihre Wunsch-Auszahlung:
160.000,00 €
Zweite Auszahlung (Verkauf):
Gezahltes Nutzungsentgelt:
Ihr Gesamterlös:
Bei einem vollständigen Verkauf in 10 Jahren erhalten Sie für den in Ihrem Besitz verbliebenen Anteil . Zuzüglich der bereits erhaltenen Wunsch-Auszahlung (160.000,00 €) und abzüglich des gezahlten Nutzungsentgelts () beträgt Ihr erwarteter Gesamterlös .
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Verkauf: „Der Rechner“
So rechnet sich der Verkauf für Sie!
Wert Ihrer Immobilie
Wie hoch ist der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie?
800.000,00 €
Wert der Immobilie
250.000,00 €
3.000.000,00 €
Restschuld / Hypothek
Wie hoch sind die aktuell noch bestehenden Lasten?
0,00 €
Restschuld
0,00 €
800.000,00 €
Maklerkosten - Höhe
Wie hoch ist die Provision für den Immobilienmakler?
6.25 %
Provision (inkl. MwSt.)
0 %
10 %
Verkäufer zahlt 100%
Käufer/Verkäufer hälftig
Käufer zahlt 100%
Notarkosten des Kaufvertrages
Wer zahlt die Kosten für den notariellen Kaufvertrag?
Verkäufer zahlt 100%
Käufer/Verkäufer hälftig
Käufer zahlt 100%
Bundesland
In welchem Bundesland liegt Ihre Immobilie?
Bitte auswählen
Ihre Bilanz insgesamt:
Verkäufer
Käufer
Objekt / Steuer
Kaufpreis der Immobilie
800.000,00 €
-800.000,00 €
Grunderwerbsteuer
-0,00 €
Ablösung Restschuld
Immobilienmakler
Maklerkosten
-0,00 €
-0,00 €
Kaufvertrag
Beurkundung/Vollzug (Notar)
-0,00 €
-0,00 €
Notaranderkonto (Notar)
-0,00 €
-0,00 €
Eigentümerwechsel (Grundbuchamt)
-0,00 €
Gesamtbilanz
0,00 €
-0,00 €
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben.
Angaben einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Notarkosten können durch Zusatzleistungen höher ausfallen.
Kosten ohne Eintragung neuer Grundschulden.
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Umkehrhypothek: „Der Renten-Rechner“
So rechnet sich eine Umkehrhypothek für Sie!
Wert Ihrer Immobilie
Wie hoch ist der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie?
800.000,00 €
Wert der Immobilie
250.000,00 €
3.000.000,00 €
Restschuld / Hypothek
Wie hoch sind die aktuell noch bestehenden Lasten?
0,00 €
Restschuld
0,00 €
800.000,00 €
Rentenlaufzeit
Welche Rentenlaufzeit wünschen Sie?
befristet
ewige Rente
20 Jahre
Laufzeit
5 Jahre
30 Jahre
Begünstigte Personen
Wieviele Personen sollen durch die Rente begünstigt werden?
Anzahl Personen
1
2
1. Person:
70 Jahre
Alter
60 Jahre
100 Jahre
Geschlecht
M
W
D
Einmalzahlung
Wie hoch ist Ihre gewünschte Auszahlung zu Vertragsbeginn?
0,00 €
Auszahlung
0,00 €
205.000,00 €
Die Einmalzahlung muss eine bestehende Restschuld ablösen.
Ihre Bilanz insgesamt:
Gewünschte Sofort-Auszahlung:
Ihre monatliche Rente:
Gewählte Rentenbezugsdauer:
20 Jahre
Bei der Umkehrhypothek baut sich der Kredit durch die monatlichen Entnahmen mit der Zeit auf. Zinsen und Tilgungen werden während der Laufzeit nicht geleistet. Die Rückzahlung erfolgt durch Verkauf der Immobilie, wenn der Inhaber aus seiner Immobilie auszieht. Der Verkaufserlös steht Ihnen als Verkäufer zu (nach Kreditablösung).
Hinweis: Eine bestehende Restschuld wurde durch die gewünschte Einmalzahlung abgelöst. Der zugrundeliegende Kreditzins wurde mit 5 % pro Jahr angenommen. Es wurde mit pauschalen Gebühren für Notar- und Kreditbearbeitung gerechnet. Es handelt sich um eine indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben.
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